Stiftung der DGBP

„Nervenheilkunde“

Am 21. November 2003 wurde die Stiftung Nervenheilkunde als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet. Zweck der Stiftung ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung, Lehre und Aufklärung im Bereich der biologischen Psychiatrie.

Dieser Stiftungszweck soll verwirklicht werden durch die:

  • Bezuschussung von entsprechenden Forschungsvorhaben, Durchführung eigener Forschungsprojekte sowie solcher im Rahmen der Auftragsforschung
  • Aus- und Fortbildung von Nachwuchsforschern, auch durch Vergabe von Stipendien
  • Förderung des wissenschaftlichen Austausches durch die Veranstaltung von Kongressen und Konferenzen
  • Ausschreibung und Vergabe von Preisen für hervorragende Forschungsleistungen
  • Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit zwecks Erhöhung des Verständnisses für biologische Psychiatrie sowie weiterer Mittelbeschaffung

Der Vereinsvorstand bestellt die beiden Stiftungsorgane für jeweils vier Jahre. Zum Gründungszeitpunkt wurden Herr Prof. Dr. Norbert Müller, München, als Vorsitzender und Herr Prof. Dr. Peter Falkai, Göttingen, als stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsvorstandes ernannt sowie Herr Prof. Dr. Jürgen-Christian Krieg, Marburg und Prof. Dr. Wolfgang Gaebel, Düsseldorf zum Stiftungsrat. Der Stiftungsvorstand tagt mindestens zweimal jährlich.

Sitz der Stiftung ist München mit Rechtsaufsicht durch die Regierung von Oberbayern.