Aufnahmekriterien

Die Bewerberin respektive der Bewerber soll mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der biologischen Psychiatrie wissenschaftlich tätig gewesen sein; außerdem sollten mindestens zwei wissenschaftliche Arbeiten aus diesem Gebiet vorliegen.

Ordentliches Mitglied kann jede approbierte Ärztin oder jeder approbierte Arzt sowie Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler oder Psychologinnen und Psychologen mit abgeschlossener akademischer Ausbildung werden, die oder der die Ziele der Gesellschaft unterstützt.

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Präsidenten zu richten, der Antrag soll die Namen von zwei Mitgliedern der Gesellschaft enthalten, die diesen Antrag unterstützen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Von den Mitglieder wird einmalig ein Aufnahmebetrag von 10 Euro verlangt, dazu wird ein Jahresbeitrag von 50 Euro erhoben.

Derzeit umfaßt die Gesellschaft 199 ordentliche Mitglieder, ein korrespondierendes Mitglied, elf Ehrenmitglieder und 7 fördernde Mitglieder (Stand November 2009).

Die Gesellschaft ist Mitglied des Gesamtverbandes Deutscher Nervenärzte und der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften (AWMF). Offizielles Publikationsorgan der Gesellschaft ist die im Springer-Verlag erscheinende Fachzeitschrift "European Archives of Psychiatry and Clinical Neuroscience".